Prozess

Ein Prozess (von lateinisch procedere, „vorwärts gehen“) kann als ein Verlauf, eine Entwicklung[1] oder ganz allgemein als ein System von Bewegungen bezeichnet werden. Vergleichbare Begriffe sind auch „Hergang“, „Fortgang“, „Ablauf“ und „Vorgang“.[2] Die ursprüngliche Hauptbedeutung ist der Prozess als Rechtsbegriff.

  1. Prozess, Lemma in: Mackensen – Großes Deutsches Wörterbuch, 1977.
  2. Siegrid Radszuweit/Martha Spalier, Knaurs Wörterbuch der Synonyme, Lexikographisches Institut, München 1982. - Synonyme Begriffe siehe dort, außerdem „Verlauf“ und „Entwicklung“.

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